Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines

Auf den umseitigen Auftrag oder Vertrag bzw. das umseitige Angebot finden ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Silpat GmbH & Co KG widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn für einzelne Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebote, Preise

An unsere Angebote und mündlichen Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preislisten allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preisliste erlischt mit der Herausgabe der neuen Preisliste. Alle unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 3 Versand, Gefahrübergang

Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde.

§ 4 Lieferfristen, Lieferkosten, Auslandslieferungen

Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Käufers und nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und dabei auf dem schnellsten Weg. Bei Lieferungen über 250,- € (netto) tragen wir die Versandkosten. Die Verpackungskosten sind stets frei. Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware, bei der es sich typischerweise um Lagerware handelt, einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 8 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Handelt es sich bei der Bestellung um nicht typischerweise auf Lager gehaltene Ware, so steht dem Käufer das Recht zur Nachfristsetzung im vorbezeichneten Fall erst bei einer Fristüberschreitung von mehr als 20 Tagen zu. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Bestellungen aus dem Ausland berechnen wir keine Mehrwertsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer und eventuell anfallende Zölle hat der Kunde zu tragen. Über deren Anfall und Höhe können wir keine Auskunft erteilen. Bei Sendung in das europäische Ausland berechnen wir die tatsächlichen Porto- bzw. Frachtkosten.

§ 5 Teillieferungen

Die Firma Silpat GmbH & Co KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von zwei Wochen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Verzug

Warenrechnungen sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, 10 Tage bei 2 % Skonto oder 30 Tage ohne jeden Abzug nach Rechnungsdatum fällig. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit entgegengenommen. Alle anfallenden Spesen sind von dem Käufer zu tragen. Die Annahme eines Wechsels nach Fälligkeit oder Prolongation stellt keine Stundung dar. Wir behalten uns vor, Wechsel oder Schecks jederzeit zurückzugeben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz § 247 BGB zu beanspruchen und für die 2. und jede weitere Mahnung Mahngebühren in Höhe von 7,50 EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten. Falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder einen Wechsel oder Scheck zu Protest gehen lässt oder falls sonstige Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber gefährdet erscheinen lassen, werden ohne Rücksicht auf vorher getroffene Zahlungsvereinbarungen alle unsere Forderungen aufgrund erfolgter Lieferungen sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen unsererseits an den Käufer können dann von uns per Nachname vorgenommen oder von der Gestellung geeigneter Sicherheiten abhängig gemacht werden, bis zu deren Leistung unsere Lieferverpflichtung ruht. Der Käufer ist berechtigt, anstelle einer geeigneten Sicherheitsleistung auch vorauszuzahlen. Wird die geforderte Sicherheit nicht vor Ablauf einer Woche geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Ratenzahlungen mit mehr als 8 Tagen in Rückstand gerät. Zahlungen an Dritte, insbesondere an Handelsvertreter oder -reisende, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich inkassobevollmächtigt. Zahlungen von ausländischen Bankinstituten werden nur nach einem Gebührenabzug von 8,00 € gutgeschrieben. Diese Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns ausdrücklich als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Silpat GmbH & Co KG zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. der gesetzlichen MWSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer durch Verarbeitung Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen. Die Firma Silpat GmbH & Co KG nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

§ 9 Gewährleistung

Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, fehlerhafter Bedienung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel und durch Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere soweit unsere Gebrauchsanweisung missachtet und/oder notwendige Wartungen laut Gebrauchsanweisungen nicht erfolgen. Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmals als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln ergeben. Soweit unsere Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gültigen DIN- bzw. EG – Vorschriften, der Stand der Technik oder die geltende Übung im Handelsverkehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt. Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen, über die übliche Verwendung hinausgehenden Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. § 479 BGB bleibt unberührt. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Der § 377 HGB findet insoweit Anwendung. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Frist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. § 479 BGB bleibt unberührt. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung erfolglos oder werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, schriftlich zu setzenden Nachfrist von 15 Tagen behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 11 Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://www.silpat.de/agb einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto --> Meine Bestellungen einsehen.

§ 12 Pauschalierter Schadensersatz

Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages und insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung und unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Geltendes Recht

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Viernheim. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Istkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Lampertheim und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen. Soweit wir im Ausland gerichtliche oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen müssen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten anwaltlicher Hilfe oder solcher Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen, insoweit als unsere Ansprüche begründet sind.